Grundsätzlich gilt, dass Versicherte, die sich in Deutschland im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit mit dem Corona-Virus infizieren, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Dies gilt auch bei einer Entsendung ins Ausland oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Covid-19 Erkrankungen können – wie auch alle anderen beruflich erworbenen Infektionserkrankungen – die Voraussetzungen eines Versicherungsfalles in der gesetzlichen Unfallversicherung erfüllen.