Die Bundesregierung hat mit Artikel 8 des GWB-Digitalisierungsgesetzes den Anspruch auf Kinderkrankengeld im Jahr 2021 rückwirkend ab dem 5. Januar 2021 pro Kind und Elternteil auf 20 statt 10 Tage erhöht, der Bundesrat hat der Ausweitung am 18. Januar 2021 zugestimmt.
Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder KiTas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der KiTa eingeschränkt wurde. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten.