Das PSG II/III hatte Auswirkungen auf die Pflegekasse und deren Leistungen, nun hat auch das Bundesteilhabegesetz Einfluss auf die Leistungserbringung und die Zusammenarbeit mit anderen Sozialleistungsträgern. So werden z. B. durch den § 13 Abs. 4a SGB XI die Träger der Eingliederungshilfe verstärkt in den Arbeitsablauf und die Erbringung der Leistungen eingebunden. Auch die Teilhabeplanung tangiert die Pflegekasse – teilweise muss die Pflegekasse sogar mit eingebunden werden.
Mit diesem Seminar werden Ihnen praxisnah die Neuerungen vermittelt – und dies in Zusammenarbeit mit einem Träger der Eingliederungshilfe.