Das Coronavirus greift um sich und hat nun auch die Betriebskrankenkassen erreicht. Um die Auswirkungen der Corona-Epidemie auf die Wirtschaft abzufedern, hat die die Politik das "Arbeit-von-morgen-Gesetz" auf den Weg gebracht, mit dem rückwirkend ab dem 1. März 2020 eine Lockerung der Kurzarbeit-Regeln einhergeht. Allein in den Kalenderwochen 12 bis 14/2020 sind danach über 500.000 Anträge auf Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit eingegangen im Vergleich zu 1.500 Anträgen im gleichen Zeitraum in 2019 eigegangen.
Die Betriebskrankenkassen haben sich ab sofort verstärkt mit der Beurteilung von Leistungsansprüchen auseinander zu setzen und diese zu bewerten.
Das Webinar dient nicht nur zur Informationsvermittlung, sondern auch zum Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.