Das Coronavirus greift um sich und hat nun auch die Betriebskrankenkassen erreicht. Um die Auswirkungen der Corona-Epidemie auf die Wirtschaft abzufedern, hat die die Politik das "Arbeit-von-morgen-Gesetz" auf den Weg gebracht, mit dem eine Lockerung der Kurzarbeit-Regeln einhergeht. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass es in bestimmten Bereichen der Wirtschaft auch zu einem Anstieg von AU-Zeiten kommen wird.
Spätestens ab April 2020 (Bemessungszeitraum März) haben sich die Betriebskrankenkassen dann wieder verstärkt mit der Beurteilung von Leistungsansprüchen auseinander zu setzen und diese zu bewerten.
Das Webinar dient nicht nur zur Informationsvermittlung, sondern auch zum Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.