Menschen mit Behinderungen haben einen individuellen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und gleichberechtigten Teilhabe. Und sie haben ein Recht darauf, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Darum geht es beim Persönlichen Budget. Es richtet sich an Menschen mit Behinderungen und an solche, denen eine Behinderung droht. Das Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen steht dabei im Vordergrund. Was muss man jedoch hierbei beachten?
Welche Konsequenzen ergeben sich für die Krankenkassen?
Wie kann ich als Kostenträger Einfluss nehmen?