Wer Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz kaufen oder ausbringen will, und wer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit über Pflanzenschutz berät, benötigt seit dem 26.11.2015 einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat (Antrag unter skn-sachkunde.de). Außerdem ist jeweils einmal in 3 Jahren der Besuch einer Fortbildung im Pflanzenschutz vorgeschrieben.
Für die meisten Pflanzenschutz-Sachkundigen begann 2016 der neue Dreijahreszeitraum in dem wieder eine Fortbildung ansteht. Auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises können Sie nachlesen, wann Ihr erster Fortbildungszeitraum begonnen hat. Der zweite Fortbildungszeitraum beginnt 3 Jahre danach und so fort.
Die Teilnahmebescheinigung, die Ihnen beim Besuch einer anerkannten Fortbildung ausgehändigt wird, müssen Sie aufbewahren und bei einer etwaigen Fachrechtskontrolle vorlegen. Können Sie das nicht, kann Ihr Sachkundenachweis widerrufen werden.