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Kompetenz im Bevölkerungsschutz

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Link zur Startseite)

Zivile Alarmplanung

Veranstaltungsdetails

02040/25/06-02

Zivile Alarmplanung

03.02.2025

05.02.2025

Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung
Ramersbacher Str. 95
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Im Bevölkerungsschutz tätig bei:

Verwaltung (Bund, Land, Kommune)

Polizei

Sonstige: Behörden mit Aufgaben in der Zivilen Alarmplanung

 

Fachliche Spezifikation:

Verwaltungspersonal aller administrativen Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen, das mit der Erarbeitung, Anpassung und Umsetzung der Zivilen Alarmplanung befasst ist.

Die Zivile Verteidigung erfordert die koordinierte und zeitgleiche Auslösung von Maßnahmen in den Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen. Um das zu gewährleisten, sind planerische Vorkehrungen erforderlich, die in der Richtlinie Zivile Alarmplanung zusammengefasst sind. Diese Richtlinie wird regelmäßig nach Bedarf aktualisiert und die vorhandenen Strukturen sind daran anzupassen. Das zuständige Verwaltungspersonal ist so weit in die Richtlinie einzuweisen, dass es diese auf die Verhältnisse seiner Behörden angepasst umsetzen kann.

Zugehörigkeit zum Teilnehmendenkreis

Ernennung zur alarmkalenderführenden Stelle, Stellvertretung dieser Stelle oder Betrauung mit sonstigen Aufgaben der zivilen Alarmplanung.

  • Rolle der Zivilen Alarmplanung im Kontext der zivilen Verteidigung
  • Aufgaben der alarmkalenderführenden Stelle
  • Erarbeitung der behördenbezogenen Zivilen Alarmplanung
  • Zusammenwirken der alarmkalenderführenden Stelle mit allen betroffenen Organisationseinheiten innerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches
  • Umgang mit Alarmsprüchen

Eine Teilnahme kann nur erfolgen, wenn eine konkrete Beauftragung mit Maßnahmen der zivilen Alarmplanung vorliegt.

Referat B.2

B2@bbk.bund.de

Seminar