02040/25/06-02
Zivile Alarmplanung
03.02.2025
05.02.2025
Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile VerteidigungRamersbacher Str. 9553474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Im Bevölkerungsschutz tätig bei:
☒ Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
☒ Polizei
☒ Sonstige: Behörden mit Aufgaben in der Zivilen Alarmplanung
Fachliche Spezifikation:
Verwaltungspersonal aller administrativen Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen, das mit der Erarbeitung, Anpassung und Umsetzung der Zivilen Alarmplanung befasst ist.
Die Zivile Verteidigung erfordert die koordinierte und zeitgleiche Auslösung von Maßnahmen in den Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen. Um das zu gewährleisten, sind planerische Vorkehrungen erforderlich, die in der Richtlinie Zivile Alarmplanung zusammengefasst sind. Diese Richtlinie wird regelmäßig nach Bedarf aktualisiert und die vorhandenen Strukturen sind daran anzupassen. Das zuständige Verwaltungspersonal ist so weit in die Richtlinie einzuweisen, dass es diese auf die Verhältnisse seiner Behörden angepasst umsetzen kann.
Zugehörigkeit zum Teilnehmendenkreis
Ernennung zur alarmkalenderführenden Stelle, Stellvertretung dieser Stelle oder Betrauung mit sonstigen Aufgaben der zivilen Alarmplanung.
Eine Teilnahme kann nur erfolgen, wenn eine konkrete Beauftragung mit Maßnahmen der zivilen Alarmplanung vorliegt.
Referat B.2
B2@bbk.bund.de
Seminar