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Kompetenz im Bevölkerungsschutz

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Link zur Startseite)

Zivilschutz auf der Führungsebene kreisangehöriger Städte und Gemeinden

Veranstaltungsdetails

01020/25/03-03

Zivilschutz auf der Führungsebene kreisangehöriger Städte und Gemeinden

15.01.2025

17.01.2025

Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung
Ramersbacher Str. 95
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Im Bevölkerungsschutz tätig bei:

☒ Verwaltung (Bund, Land, Kommune)

 

Fachliche Spezifikation:

(Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister, Beigeordnete, so wie herausgehobene Führungskräfte in kreisangehörigen Städten und Gemeinden

Die Veranstaltung soll die Handlungskompetenz der verantwortlichen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in kreisangehörigen Städten und Gemeinden in Zivilschutzlagen, in Katastrophen oder bei Ereignissen mit Krisenpotential fördern. Die Teilnehmenden sollen ein Bewusstsein für die Bedeutung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen erlangen und in der Veranstaltung Handlungsbedarfe zur Weiterentwicklung dieser und der Krisenmanagementstrukturen und -prozesse, auch im Kontext eines ebenenübergreifenden Krisenmanagements, identifizieren. Die Verantwortlichen sollen die Normen des ZSKG (insbesondere die §§ 2, 4, und 5) in Anwendung bringen können. Die Teilnehmenden sollen ein Grundverständnis der zivilen Verteidigung auf Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden entwickeln und notwenige Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich in die Umsetzung bringen können.

Zugehörigkeit zum Teilnehmendenkreis

  • Rolle der (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Kontext der zivilen Verteidigung
  • Aufgaben, Funktionen und Arbeitsweisen im Krisenmanagement von kreisangehörigen Städten und Gemeinden in Zivilschutzlagen und in weiteren Krisenlagen
  • Grundlegende Kenntnisse in den Bereichen: Notfallplanung, Risikoanalyse/Kritische Infrastrukturen, Risikokommunikation, Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung (Aufgaben gem. § 5 ZSKG) und Behördenselbstschutz

Um einen optimalen Austausch von Fachwissen und Erfahrungen zu gestalten und möglichst viele kreisangehörige Städte und Gemeinden zugleich zu erreichen ist in der Regel pro Seminardurchgang je Behörde nur die Teilnahme einer einzelnen Person möglich.

Referat B.2

B2@bbk.bund.de

Seminar