08020/24/25-16
Kulturgutschutz – Spezialthemen: Erfahrungsaustausch Kulturgutschutz-Notfallverbünde
20.06.2024
21.06.2024
Online Seminar, Cisco Webex
Im Bevölkerungsschutz tätig bei:
☒ Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
☒ Einrichtungen KRITIS
☒ THW, Feuerwehr, Hilfsorganisation, sonst. Behörde und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (haupt- oder ehrenamtlich)
☒ Bundeswehr (und verbündete Streitkräfte)
☒ Sonstige: Notfallverbünde Kulturgutschutz, Deutsche UNESCO-Kommission, Blue Shield Deutschland, private Organisationen im Kulturgutschutz u.a.
Fachliche Spezifikation:
Teilnehmende aus bestehenden kommunalen oder regionalen Zusammenschlüssen mehrerer Kulturgut bewahrender Einrichtungen zur gemeinsamen Unterstützung bei der Gefahrenabwehr (Notfallverbünde).
Teilnehmende aus Kulturgut bewahrenden Einrichtungen, die sich einem solchen Verbund anschließen oder einen solchen gründen wollen.
Vertretungen der Gefahrenabwehr, Institutionen mit Aufgaben der Notfallprävention und Unterstützung von kulturellen Einrichtungen/Notfallverbünden.
Zentrale Jahresveranstaltung der Kulturgut bewahrenden Einrichtungen und Organisationen, die der Bund aufgrund seines gesetzlichen Auftrags gemeinsam mit diesen ausrichtet. Ziele der Veranstaltung sind unter anderem auch: Fortbildung, Informations- und Erfahrungsaustausch zur konkreten Umsetzung von Schutzmaßnahmen für Kulturgut zur Prävention und im Ereignisfall sowie die Verbreitung des Wortlauts der völkerrechtlich bindenden Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten gemäß KultSchKonvG.
Zugehörigkeit zum Teilnehmendenkreis
Zugehörigkeit zu Kulturgut bewahrenden Einrichtungen oder Einrichtungen der Gefahrenabwehr, den dafür zuständigen Verwaltungen in Kommunen und Ländern oder Dienstleister/Beraterinnen und Berater auf diesen Gebieten.
Das Arbeitstreffen wird in Zusammenarbeit mit jeweils einem Notfallverbund oder einem Zusammenschluss mehrerer regional verbundener Notfallverbünde durchgeführt.
Der Bund trägt hierbei i.d.R. lediglich die direkten Veranstaltungskosten.Honorarzahlungen sind unüblich und fallen nur in Ausnahmefällen an.Fahrkosten, Unterbringungskosten und die Abend-Verpflegung sind von den TN zu tragen.
Eine TN-Bescheinigung wird nicht erstellt.
Es handelt sich um eine zentrale, bundesweite Veranstaltung von nationaler Tragweite, die auf diesem Wege wirtschaftlich sehr kostengünstig realisiert werden kann.
Felix Tauber
felix.tauber@bbk.bund.de
Tagung/Kongress