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Kompetenz im Bevölkerungsschutz

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Link zur Startseite)

Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Inland

Veranstaltungsdetails

20010/24/50-05

Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Inland

09.12.2024

13.12.2024

Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung
Ramersbacher Str. 95
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Im Bevölkerungsschutz tätig bei:

Verwaltung (Bund, Land, Kommune)

THW, Feuerwehr, Hilfsorganisation, sonst. Behörde und Organisation mit Sicherheitsaufgaben (haupt- oder ehrenamtlich)

Polizei

Bundeswehr (und verbündete Streitkräfte)

 

Fachliche Spezifikation:

Personen aus kommunaler Verwaltung, die mit Aufgaben der zivilen Verteidigung und/oder der zivil-militärischen Zusammenarbeit beauftragt sind;

Im Rahmen freier Kapazitäten auch Mitarbeitende der BOS und Hilfsorganisationen, die mit Katstrophenhilfe und Ziviler Verteidigung beauftragt sind (Anmeldung für Bundeswehrangehörige auf dem Dienstweg gemäß Lehrgangskatalog Streitkräfte);

Beauftragte der Betriebe und Unternehmen;

Führungskräfte aus dem Bereich Public Private Partnership;

Führungskräfte von Feuerwehren, Hilfsorganisationen, des Technischen Hilfswerks und anderen Organisationen;

Angehörige der Polizeien des Bundes und der Länder

Kennen der Prozesse und Verfahren der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) in der Amtshilfe/Hilfeleistung im Inland, im Rahmen der „Drehscheibe Deutschland“, Krise und Krieg, sowie die daraus abgeleitete Umsetzung der ZMZ im eigenen Aufgabenbereich.

Zugehörigkeit zum Teilnehmendenkreis

Für Angehörige der Bundeswehr im Rahmen des Erwerbs der Qualifikation (TIF-ID) sind zuvor die relevanten Lehrgänge gemäß B2-226 zu absolvieren.

  • Unterstützungsmöglichkeiten der Bundeswehr und für die Bundeswehr und alliierte Streitkräfte im Inland;
  • Verbindungsorganisationen und Verfahren der Bundeswehr;
  • Gesamtstaatliches Hilfeleistungssystem im Bevölkerungsschutz;
  • Strukturen, Leistungsmerkmale und Fähigkeiten der im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Organisationen Möglichkeiten;
  • Grenzen und Weiterentwicklung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit;
  • Nutzung der Informationsplattformen von BBK und BABZ

Angehörige der Bundeswehr erhalten amtlich unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung gegen Bezahlung in Höhe des jeweils gültigen Kostensatzes. Reisekosten werden von der entsendenden Stelle getragen. Für alle übrigen Teilnehmenden gelten die normalen Konditionen.

Erwin Langer

B2@bbk.bund.de

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