02040/24/33-02
Zivile Alarmplanung
14.08.2024
16.08.2024
Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile VerteidigungRamersbacher Str. 9553474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Verwaltungspersonal aller administrativen Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen, dass mit der Erarbeitung, Anpassung und Umsetzung der Zivilen Alarmplanung befasst ist.
Die Zivile Verteidigung erfordert die koordinierte und zeitgleiche Auslösung von Maßnahmen in den Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen. Um das zu gewährleisten, sind planerische Vorkehrungen erforderlich, die in der Richtlinie Zivile Alarmplanung zusammengefasst sind. Diese Richtlinie ist nach Bedarf zu aktualisieren und an die vorhandenen Strukturen anzupassen. Die zuständigen Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind soweit in die Richtlinie einzuweisen, dass sie sie auf ihre Verhältnisse angepasst umsetzen können.
Zugehörigkeit zum Teilnehmendenkreis
Referat IV.2
referat-IV.2@bbk.bund.de
Seminar