17010/22/44-07
Risiko- und Krisenmanagement für untere Katastrophenschutzbehörden
02.11.2022
04.11.2022
Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile VerteidigungRamersbacher Str. 9553474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Mitglieder der Verwaltungs-/Krisenstäbe der Kreise und kreisfreien Städte bzw. der administrativ-organisatorischen Komponente des Gesamtstabes
Sicherstellung der Handlungsfähigkeit staatlicher Organe in einer Krise oder im Verteidigungsfall
Förderung der Handlungskompetenz im Krisenmanagement zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen in einer Krise oder im Verteidigungsfall
Vermittlung von Kenntnissen zu Aufgaben des behördlichen Krisenmanagements im Zusammenhang mit Maßnahmen der zivilen Verteidigung
Vermittlung von Kenntnissen über den Aufbau und die Abläufe des Krisenmanagements für die eigene Gebietskörperschaft
Identifizierung von Handlungsbedarf für die Gebietskörperschaft und den eigenen Verantwortungsbereich, auch im Kontext eines ebenenübergreifenden Krisenmanagements
Grundlegendes Fachwissen und Fähigkeiten in Bezug auf den eigenen Verantwortungsbereich und die auszufüllende Rolle werden vorausgesetzt. Eine Grundlagenschulung für einzelne Funktionsbereiche ist nicht Inhalt des Lehrganges.
Aufgaben und Zusammenwirken von Verwaltungsstab (VwS) und Koordinierungsgruppe (KGS) bzw. Gesamtstäben gemäß Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) –Hinweise zur Bildung von Verwaltungsstäben - und/ oder entsprechende landesrechtliche Regelungen in einer Krise oder im Verteidigungsfall
Die Rolle der unteren Katastrophenschutzbehörde im Kontext der Zivilen Verteidigung
Aufgaben, Funktionen und Arbeitsweisen im Krisenmanagement
Planbesprechungen
Übung (nur nach individueller vorheriger Absprache)
Als Teilnehmende werden leitende Führungskräfte erwartet, die mit Aufgaben des administrativ-organisatorischen Krisenmanagements befasst sind.
Obligatorisch ist die Teilnahme des Landrats resp. Oberbürgermeisters bzw. eines von ihm beauftragten Dezernenten oder Beigeordneten sowie der Leiter aus den Organisationsbereichen (siehe 2-13 der Tabelle).
In Ausnahmefällen können nach Rücksprache mit der Seminarleitung entscheidungsbefugte Vertreter im Amt entsandt werden.
Die BABZ wird Anmeldungen nicht berücksichtigen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen. Daher wird bei den Behörden zeitgerecht vor dem Seminar eine Teilnehmendenliste abgefragt.
Es werden nur geschlossene Gremien eingeladen. Die Teilnahme von Einzelpersonen ist nicht möglich. Bei Absage von Entscheidungsträgern nach Anmeldung zum Seminar behält sich die BABZ vor, das Seminar zu stornieren.
Lfd.
Nr.
Erwartete Besetzung durch (Dezernenten, Amts-) Leiter / Vertreter der jeweiligen
Org.Einheit
1
Landrat / Oberbürgermeister
2
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
3
Brand-/ Katastrophenschutz
4
Gesundheit
5
Soziales
6
Verkehr
7
Umwelt
8
Öffentlichkeitsarbeit
9
Energieversorgung
10
Polizei
11
Verbindungsoffizier der Bundeswehr (KVK)
12
Nach Bedarf z.B. Veterinär
13
Leiter der Koordinierungsgruppe des Verwaltungsstabes (KGS)
Zu lfd. Nr.3:
Ggf. der Kreisbrandmeister (als Synonym für die Bezeichnung nach Landesrecht) als Bindeglied zur operativ-taktischen Komponente
Referat IV.2
IV.2@bbk.bund.de
Seminar