Studieninstitut Aachen

Wind-an-Land-Gesetz und Neuregelungen im BauGB – wie weiter mit der Windenergie aus kommunaler Sicht?

Veranstaltungsdetails

182624

Wind-an-Land-Gesetz und Neuregelungen im BauGB – wie weiter mit der Windenergie aus kommunaler Sicht?

15.01.2025 09:00 Uhr

15.01.2025 16:00 Uhr

digital

Im Juli 2022 trat das Gesetzespaket zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land in Kraft. Neben dem neuen Wind-an-Land-Gesetz wurde auch das Baugesetzbuch umfassend geändert. Verglichen mit der bisherigen Planungssystematik blieb „kein Stein auf dem anderen“. Die Bundesländer wurden verpflichtet, einen bestimmten Anteil der Landesfläche bis 2027 bzw. 2032 für Windenergiegebiete auszuweisen.

 

In diesem Zuge wurde die Privilegierung von WEA neu geregelt und die Planungssystematik des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für WEA außer Kraft gesetzt. Landesrechtliche Regelungen schlossen sich an. Zwischenzeitlich traten weitere Änderungen des BauGB in Kraft, etwa die erleichterte Möglichkeit zur Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie, zur isolierten Positivplanung u.a.

 

Durch die Neuregelungen sind eine Reihe von Fragen aufgeworfen worden:

 

Welche Auswirkungen haben die neuen Vorgaben für bestehende Windenergie-Planungen der Kommunen? Muss neu geplant werden - und wenn ja, wer darf noch planen? Welche Übergangsregelungen gelten für in Kraft befindliche Pläne? Können Kommunen noch die Windenergie planerisch steuern und unter welchen Voraussetzungen? Sind Veränderungssperren noch zulässig?

 

Und nicht zuletzt:

 

Wie können Kommunen an Windparkplanungen finanziell beteiligt werden und lohnt sich das? Im Webinar werden die Regelungsinhalte unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Änderungen vorgestellt, bewertet und erörtert, was das für die kommunale Windenergiesteuerung bedeutet.

Beschäftigte von kommunalen Bauplanungs-, Bauaufsichts- und Liegenschaftsämtern, von regionalen Planungsträgern, Genehmigungsbehörden, Rechtsämtern und anderen Verwaltungsbehörden

160,00 €

Herr Janko Geßner