Häufig werden Städte, Kreise und Gemeinden vor den Verwaltungsgerichten verklagt. Wenn in der Verwaltung eine Klageschrift eingeht, gehört die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage zu den überaus wichtigen Aufgaben von Fachkräften in der Kommunalverwaltung. Das Ergebnis dieser Prüfung entscheidet über das weitere Vorgehen: Klageerwiderung, Anerkenntnis oder Rücknahme des Bescheids?
Nach Fertigung einer Klageerwiderung kommt es in der Regel zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. Hier sind prozessrechtliche Grundkenntnisse notwendig.
Gegenstand des Seminars ist die Vermittlung des Verwaltungsprozessrechts in Theorie und Praxis. Die Teilnehmer erhalten einen vertieften Überblick über das A – Z der Bearbeitung einer verwaltungsgerichtlichen Klage. Von der Übersendung der Originalakte an das Gericht bis zu den Rechtsmitteln gegen eine gerichtliche Entscheidung reicht das umfassende Spektrum des Seminars.
Angesprochen werden:
- Die Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz) und ihre Bedeutung für die Verwaltungspraxis
- Zulässigkeitsprüfung einer verwaltungsgerichtlichen Klage
- Berechnung von Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 60 VwGO)
- Bedeutung einer korrekten und vollständigen Rechtsbehelfsbelehrung
- Erstellung einer Klageerwiderung
- Entscheidungen des Gerichts (Urteile und Beschlüsse)
- Aktuelle Rechtsprechung zum Verwaltungsprozessrecht
- Eilrechtsschutzverfahren (§§ 80, 80a, 123 VwGO)
- Berufung, Revision, Beschwerde
- Mündliche Verhandlung, Gerichtskosten und Anwaltsgebühren