1. Tag
- Allgemeine Einführung in das Personenstandswesen
Bundes- und Ländervorschriften
- Rechtliche Stellung des Standesamtes und der Standesbeamten
Monopolstellung / Zuständigkeiten / Wann ist die Mitwirkung verboten?
- Die Standesbeamtin/der Standesbeamte als Dienstleister
"Aushängeschild" der Kommune / Festlegung der Dienstorte und Dienstzeiten
2. Tag
- Die Eheschließung
- Persönliche Vorbereitung (welche Informationen habe ich vom Paar?)
- Rechtliche Hintergründe prüfen (Blick in die "Papiere")
- Zeugen und Dolmetscher beteiligen (was regeln die Vorschriften?)
- Berücksichtigung von Behinderungen
- Ringe, Gäste, Kameras
- Die Ansprache (Inhalt, Aufbau, Dauer)
- Das Ja-Wort
- Die Namensführung im deutschen und ausländischen Recht
- Die Beurkundung
- Die Niederschrift über die Eheschließung, Inhalt und rechtliche Bedeutung
- Das Namensrecht bei der Eheschließung
- Ausstellung von Urkunden und Bescheinigungen
- Weitere rechtlich relevante Arbeiten
3. Tag
- Zusammenfassung
- Schlussbesprechung
- schriftliche Prüfung
Seminarprofil
Sie haben eine Ausbildung oder gleichwertige Erfahrung im kommunalen Verwaltungswesen. Sie werden zur Standesbeamtin oder zum Standesbeamten bestellt, um Eheschließungen vorzunehmen. Dies tun Sie entweder als "Springer" bei Personalnot oder ergänzend, z.B. zu besonderen Terminen, für sog. "Ambiente-Hochzeiten".
Sie wollen fit sein, um selbst bei ungewöhnlichen Vorkommnissen rechtssicher, souverän und überzeugend "Ihr" Paar in die gemeinsame Zukunft zu führen.
§ 2 Abs. 3 PStG i.V.m. der PStVO NRW verlangt für die Bestellung zum Standesbeamten neben praktischer Erfahrung auch eine qualifizierte Ausbildung. Aufbauend auf Ihre allgemeinen Verwaltungskenntnisse erhalten Sie in unserem Seminar diese qualifizierte Ausbildung.