- Begriffe: Staatsangehörigkeit, Volkszugehörigkeit, „Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1
GG“, EU-Unionsbürgerschaft
- Erwerbsprinzipien: Abstammungserwerb, Geburtsorterwerb (ius soli), Arten des
nachträglichen Erwerbs durch Einbürgerung oder Adoption
- Verlustprinzipien: Antragserwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit,
Beibehaltungsgenehmigung, sonstige praktisch relevante Verlustgründe
- Geburtsorterwerb, echte und unechte Optionskinder (§ 4 Abs. 3, § 29 StAG)
- Staatsangehörigkeitsausweis (§ 30 StAG)
- Vaterschaftsanfechtung und deren Umsetzung im Melderegister
- Ausländische Staatsangehörigkeit: Welche geht bei der Einbürgerung verloren,
welche nicht? Aufgabe und Verlust, Hinnahmegründe (§ 12 StAG), insb. Zumutbarkeit
- Umgang mit „Reichsbürgern“, „Selbstverwaltern“ u. ä.
Ziel:
Wer im Bürgerbüro arbeitet, hat täglich auch mit Staatsangehörigkeitsfragen zu tun: Beim Ausstellen von Personalausweis oder Reisepass, bei der Erfassung von Geburten oder Adoptionen im Melderegister, ebenso beim Umgang mit Dokumenten der Staatsangehörigkeitsbehörden wie Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsurkunden sowie ausländischen Personenstands- und Ausweisdokumenten.
Im Seminar erfahren Sie, was ein Mitarbeiter im Bürgerbüro über die deutsche Staatsangehörigkeit und über ausländische Staatsangehörigkeiten wissen muss. Es vermittelt, wie man Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert oder beibehält, und welche ausweis-, pass- und melderechtlichen Folgen sich daraus ergeben. Es berücksichtigt die aktuellen Fassungen des Staatsangehörigkeits- und des Bundesmeldegesetzes.