Studieninstitut Aachen

BTHG - Zuständigkeitsabgrenzung und Leistungsspektrum der Rehabilitationsträger, Zuständigkeitsklärung und Leistungskoordination nach SGB IX

Veranstaltungsdetails

070425

BTHG - Zuständigkeitsabgrenzung und Leistungsspektrum der Rehabilitationsträger, Zuständigkeitsklärung und Leistungskoordination nach SGB IX

06.02.2025 09:00 Uhr

06.02.2025 16:00 Uhr

digital

Die Eingliederungshilfe ist als einer der sieben Rehabilitationsträger dafür zuständig, Menschen mit Behinderungen die ihnen zustehenden Leistungen zur Teilhabe zu gewähren, um ihnen eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Dabei hat sie steht ihren Nachrang zu beachten. So ist es für in der Eingliederungshilfe Tätige unerlässlich, einen guten Überblick über die Leistungen der vorrangigen Kostenträger zu haben und die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des SGB IX Teil 1 zu beherrschen.

Diese Fähigkeiten sollen in diesem Seminar angelegt bzw. vertieft werden.

Mitarbeitende in Ämtern der Eingliederungshilfe, bei Leistungserbringern und in Beratungsstellen

230,00 €

Herr Christian Au

 

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht ist Herr Au seit vielen Jahren als Referent in unterschiedlichen sozialrechtlichen Themenfeldern tätig