Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße der Bürger*innen gegen geltende Rechtsvorschriften, die mit einer Geldbuße belegt sind und demnach geahndet werden können. Die praktische Bedeutung dieses Rechtsgebietes, welches eng mit dem Strafrecht verwandt ist, ist für die Arbeit von Kommunalverwaltungen sehr hoch.
Die Tatbestände des Ordnungswidrigkeitenrechts sind in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen verortet. Entgegen der verbreiteten Auffassung handelt es sich dabei um mehr als Vergehen im Straßenverkehr, was nur einen Teil des besonderen Ordnungswidrigkeitenrechts darstellt.
Das Bußgeldverfahren ist daher ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung verwaltungsrechtlich auferlegter Pflichten der Bevölkerung.
Die Teilnehmenden sollen ein Fehlverhalten als Ordnungswidrigkeit korrekt einordnen, die Ordnungswidrigkeitenanzeigen vollständig verfassen bzw. das Bußgeldverfahren ordnungsgemäß durchführen und fehlerfreie Bußgeldbescheide mit möglichst hoher Akzeptanz erstellen können.
1) Einführung in die einschlägigen Rechtsvorschriften und Grundlagen der Ahndung einer
Handlung als Ordnungswidrigkeit, insbesondere
- Vorsatz und Fahrlässigkeit,
- Irrtum, Verantwortlichkeit, Versuch und Beteiligung
- Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen: Tateinheit / Tatmehrheit sowie Straftat/
Ordnungswidrigkeit
2) Verfahren der Verwaltungsbehörde: Bußgeldverfahren sowie Aufbau und Begründung des
Bußgeldbescheides, insbesondere
- (Verfolgungs-) Verjährung
- Höhe der Geldbuße und Zahlungserleichterungen
- Inhalt des Bußgeldbescheids
3) Einblick in das Zwischenverfahren und gerichtliche Verfahren nach Einspruch
4) Vollstreckung der Bußgelder und Erzwingungshaftverfahren