Studieninstitut Aachen

Abgrenzung Mehrarbeit und Überstunden im TVöD – sowie aktuelle Rechtsprechung zu dienstplanmäßigen Überstunden

Veranstaltungsdetails

020825

Abgrenzung Mehrarbeit und Überstunden im TVöD – sowie aktuelle Rechtsprechung zu dienstplanmäßigen Überstunden

21.01.2025 09:00 Uhr

21.01.2025 10:30 Uhr

digital

Seit den Entscheidungen des BAG aus den Jahren 2013 und 2017 (25.4.2013 – 6 AZR 800/11 und 23.3.2017 – 6 AZR 161/16) ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei Leistung von Wechselschicht- oder Schichtarbeit Anspruch auf Überstundenzuschläge besteht, in ständiger Diskussion. Das BAG hatte seinerzeit auch Teilzeitkräften für sogenannte "ungeplante Überstunden“ bei Wechselschicht- bzw. Schichtarbeit, Überstundenzuschläge zugesprochen. Am 15. Oktober 2021 hat das BAG in der Entscheidung – 6 AZR 253/19 – seine Rechtsprechung hierzu grundlegend geändert und einerseits für Klarheit aber auch für Überraschungen gesorgt. In diesem Seminar erläutert der erfahrene ehemalige Referent des kommunalen Arbeitgeberverbandes NW die aktuelle Rechtsprechung und ihre Auswirkung auf die Praxis an Hand leicht verständlicher Beispiele. Es wird ausführlich erklärt, wann es sich um tarifliche Überstunden handelt und was man unter Mehrarbeit versteht, ob man Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichten kann und wann auch Teilzeitkräfte Anspruch auf Überstundenzuschläge haben.

 

In diesem Seminar:

 

erhalten Se einen Überblick über die akuelle Rechtssprechnung des BAG zu dem Begriff der Überstunde,

 

• lernen Sie den Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden kennen,

 

• werden alle Voraussetzungen, die der TVöD für das Vorliegen von Überstunden normiert, leicht und verständlich erläutert,

 

• stellen wir vor, wann auch Teilzeitkräfte einen Anspruch auf Überstundenzuschläge haben,

 

• erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen, die sich aus der aktuellen Rechtsprechung ergeben

Personalverantwortliche, Mitarbeiter*innen von Personalbereichen sowie Beschäftigte, die Dienstpläne erstellen.

105,00 €

Dirk Brand