Das Laufbahnrecht regelt die Berufswege für Beamtinnen und Beamte - von der Einstellung bis zu Karrieremöglichkeiten. Es ist damit für die Personalwirtschaft unmittelbar anwendungsrelevant. Die fortlaufende Modernisierung des Laufbahnrechts soll die Attraktivität der Dienstherrn im Land, insbesondere auch der Kommunen, stärken.
Die öffentlichen Verwaltungen brauchen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch weiterhin hinreichend qualifiziertes und motiviertes Personal. Für die Personalwirtschaft sind dabei grundlegende Kenntnisse des Laufbahnrechts unerlässlich, um rechtssicher personalwirtschaftliche Entscheidungen treffen zu können.
Sie werden sich hier vertieft mit den rechtlichen Grundlagen des Laufbahnrechts im Landesbeamtengesetz und der Laufbahnverordnung NRW auseinandersetzen und so deren wesentliche anwendungsrelevanten Regelungsinhalte auch anhand von Fallbeispielen kennenlernen. Dabei werden Sie auch über aktuelle Rechtsprechung informiert.
Darüber hinaus werden Sie ebenfalls anhand von Fallbeispielen Fragen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung innerhalb des bestehenden Beamtenverhältnisses erörtern wie z. B.:
• Was bedeutet die zweigeteilte Laufbahngruppenstruktur?
• Was ist unter der beruflichen Entwicklung innerhalb der neuen Laufbahngruppen zu verstehen?
• Ist die Übertragung von Aufgaben eines höheren statusrechtlichen Amtes auch weiterhin
qualifizierungsfrei möglich und wenn ja, kann man ohne weiteres durch Beförderungen „durchstarten“?
• Wo finden sich Beamtinnen oder Beamte des ehemaligen gehobenen Dienstes wieder?
• Gibt es das Verzahnungsamt A 13 noch?
• Gibt es das Instrument des Aufstiegs weiter, wenn ja, besteht ein Anspruch auf einen Aufstieg?
• Welche konkreten Anforderungen stellt der Leistungsgrundsatz an Entscheidungen über
Beförderungen, berufliche Entwicklung und Aufstieg?
• Wie ist die Frauenförderung geregelt?
• Wie unterscheiden sich Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst und Laufbahnen besonderer Fachrichtung?
• Welche Regelungen gibt es zur Personalentwicklung und zur Fortbildung?
• Unter welchen Voraussetzungen ist ein Laufbahnwechsel möglich?