- Anwendungsbereich der DSGVO,
- Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2916/680,
- Art 2 DSGVO und § 500 StPO,
- Abgrenzung der Anwendungsbereiche anhand einer Anzeige einer Ordnungswidrigkeit,
- Umfang des Verbotes der Datenverarbeitung,
- Gesetzmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art 5 DSGVO und Art 47 BDSG,
- Beleuchtung des Art 6 Abs. 1 DSGVO für das Verfahren nach VwVfG NRW,
- Akteneinsichtsrecht und Informationsfreiheitsrecht im Verfahren nach dem OWiG und dem VwVfG (NRW),
- Beteiligte im Lichte des Datenschutzes im VwVfG NRW, OWiG und VwGO,
- Adressierung der Beteiligten,
- unterschiedliche Stellung des Anzeigenden in jeweiligen Verfahren,
- Antrag nach Art 15 Abs. 1 und 3 DSGVO,
- Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Behörden nach der Doppeltürtheorie
Ziel:
Klare und sichere Erkennung von datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Ordnungsamt. Ferner soll ein sicherer Umgang mit der DSGVO und Richtlinie (EU) 2016/680 erreicht werden