Neben grundlegenden Fragen zur Bildung, zum Status und zur Struktur der Integrationsräte und
ausschüsse wird Wert auf kommunalrechtliche und -organisatorische Fragestellungen gelegt. Hierbei geht
es etwa um Fragen der Sitzungsorganisation, der Geschäftsordnung, der Öffentlichkeitsarbeit und der
besonderen Rechte des/der Vorsitzenden.
Rechtzeitig vor der nächsten Wahl im Jahr 2025 wird zudem auf notwendige Vorbereitungsmaßnahmen in
kommunal- und wahlrechtlicher Hinsicht eingegangen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass einige
Städte und Gemeinden durch den Anstieg der Zahl der ausländischen Einwohner erstmals einen
Integrationsrat bzw. -ausschuss einzurichten haben.
Inhalt:
Bildung des Integrationsrates/-ausschusses
1. Integrationsrat
2. Integrationsausschuss
3. Freiwilliges Integrationsgremium
4. Zusammensetzung
5. Bildungsverfahren
Rechtsstellung des Integrationsrates/-ausschusses
1. Befassungskompetenz
2. Recht zur Stellungnahme
3. Recht auf Mittelbereitstellung
4. Öffentlichkeitsarbeit
5. Stellung des Landesintegrationsrates und der kommunalen Integrationszentren
Rechtsstellung des/der Vorsitzenden und der Mitglieder
1. Wahl und Rechtsstellung des/der Vorsitzenden
2. Rechtsstellung der Mitglieder im Integrationsgremium
Verfahren im Integrationsgremium
1. Geschäftsordnung (mit Geschäftsordnungsmuster)
2. Beschlussfähigkeit
3. Sitzungsablauf
a. Sitzungsvorbereitende Schritte (Tagesordnung, Einladung etc.)
b. Sitzungsdurchführung
c. Nachbereitende Maßnahmen (Niederschrift etc.)
Wahl des Integrationsrates/-ausschusses
1. Wahlrechtsgrundsätze
2. Wahlzeit
3. Wahlberechtigung
4. Wählbarkeit
5. Wahlvorschläge
6. Wahlordnung (mit Satzungsmuster)
7. Überblick über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl (§ 27 Abs. 11 GO iVm. KWahlG)