Studieninstitut Aachen

Rückforderung von rechtswidrig gewährten Leistungen nach dem SGB XII

Veranstaltungsdetails

071424

Rückforderung von rechtswidrig gewährten Leistungen nach dem SGB XII

10.12.2024 09:00 Uhr

10.12.2024 16:00 Uhr

Studieninstitut Aachen
Leonhardstr. 23-27
52064 Aachen

- Einsatzgemeinschaft nach dem SGB XII

- Einsatz von Einkommen und Vermögen nach dem SGB XII

- Aufhebung von begünstigenden Verwaltungsakten (§§ 45, 48 SGB X)

- Festsetzung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen (§ 50 SGB X, §§ 103, 104 SGB XII)

- Aufrechnung (§ 26 II SGB XII)

- Zusammenhang von SGB I, SGB X und SGB XII

 

Rückforderungen für rechtswidrig gewährte Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII gehören zum beruflichen Alltag.

 

Daher ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Rückabwicklung und Rückforderung, dass die Verwaltung rechtmäßig handelt. Dabei muss die Verwaltung beachten, dass die Prüfung der Rückabwicklung und der Rückforderung in mehreren Schritten zu erfolgen hat mit dem Ergebnis, dass mehrere aufeinander aufbauende belastende Verwaltungsakte zu erlassen sind.

 

In diesem Seminar wird der Dozent die einzelnen Schritte dieser Prüfung konkret darstellen und erläutern. Sie erhalten einen vollständigen Überblick über die Rückforderung für rechtswidrig gewährte Leistungen nach dem SGB XII.

 

Dazu bietet Ihnen der Dozent während des Seminars zahlreiche Beispiele und Übungen mit entsprechenden Lösungen an.

 

Daher werden Sie nach Besuch dieser Veranstaltung Ihre Tätigkeit zielgerichteter ausüben können. Auch werden sie danach in der Lage sein, die einschlägigen Vorschriften sicherer anzuwenden und rechtssichere Bescheide zu erlassen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern sowie sozialer Fachbereiche und Dienste, die über keine oder nur geringe Kenntnisse verfügen

190,00 €

Herr Thomas Kulle

Der Referent bittet um die Mitführung der folgenden Gesetze:

SGB I, SGB X, SGB XII mit VO zu § 82 SGB XII und zu § 90 II Nr. 9 SGB XII.