- Instrumente zur Aufgabenerfüllung im SGB II und SGB XII
- Mitwirkungsverlangen an den Leistungsberechtigten und dessen Um-/Durchsetzung
- Auskunftsverpflichtungen gegenüber Dritten (zB Arbeitgebern) und deren Um-/ Durchsetzung
- Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten und deren Um-/Durchsetzung
- Aufbau einer Ordnungswidrigkeit
- Abgrenzung Straftat / Ordnungswidrigkeit mit den Folgen für das weitere Vorgehen
- Voraussetzungen der einzelnen OWi-Tatbestände im SGB II
- Einleitung des OWi-Verfahrens gegen Mitwirkungs-/Auskunftsverpflichtete
- Anhörung der Betroffenen im OWi-Verfahren
- Verfolgungsverjährung und deren Unterbrechung
- Erteilung von Verwarnungen mit Verwarnungsgeld
- Inhalt und Aufbau von Bußgeldbescheiden
- Gesichtspunkte bei der Zumessung der Höhe der Geldbuße
- Umgang mit Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens
Vollstreckung von Geldbußen einschließlich Vollstreckungsverjährung und Vorgehen gegen ZahlungsunfähigeDas Ordnungswidrigkeitenrecht im SGB II und XII ergänzt und unterstützt das Verwaltungshandeln, das auf die Aufklärung des Sachverhalts und auf die rechtmäßige Leistungsbewilligung bei Vorliegen einer Notlage gerichtet ist.
Ordnungswidrig können Leistungsberechtigte, aber auch Dritte handeln.
Die Tatbestände der einzelnen Ordnungswidrigkeiten sind im SGB II bzw. XII abschließend aufgezählt. Die Vorgehensweise selbst regelt das Ordnungswidrigkeitengesetz. Zunächst ermittelt der Leistungsträger das „Delikt“ und ahndet es gegebenenfalls mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides. Wird gegen den Bescheid Einspruch eingelegt, muss die Entscheidung überprüft werden und ggf. die Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgen.
Mitarbeiter/innen in der Sozialleistungsverwaltung benötigen die erforderlichen Fachkenntnisse zu den Tatbeständen, die eine Ordnungswidrigkeit beinhalten, und Kenntnisse, Bußgelder verfahrensrechtlich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben korrekt verhängen zu können. Wie aus den nachfolgenden Themenschwerpunkten erkennbar ist, werden Probleme aufgezeigt, um in der Praxis in schwierigen Situationen rechtlich fundiert entscheiden zu können.