Studieninstitut Aachen

Grundlagen des SGB XII für Asylbewerberleistungsrecht (Analogleistungen)

Veranstaltungsdetails

071324

Grundlagen des SGB XII für Asylbewerberleistungsrecht (Analogleistungen)

09.12.2024 09:00 Uhr

09.12.2024 16:00 Uhr

Studieninstitut Aachen
Leonhardstr. 23-27
52064 Aachen

- Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII

- Abgrenzung zu den weiteren Leistungen nach dem SGB XII

- Einsatzgemeinschaft

- Ermittlung des konkreten Bedarfs

- Einsatz des bereinigten Einkommens

- Einsatz des Vermögens

- Ermittlung von Freibeträgen

- Berechnung des konkreten Anspruchs von leistungsberechtigten Personen

- Unterschiede im Leistungsrecht nach AsylbLG und SGB XII

 

Nach § 2 AsylbLG ist das SGB XII auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinfluss haben.

 

Daher müssen Sie, wenn Sie die Leistungen für Asylbewerber bewilligen, über Kenntnisse des SGB XII verfügen, insbesondere aus dem 3. Kapitel SGB XII.

 

Sie lernen im Seminar anhand praktischer Fälle die wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen des 3. Kapitels SGB XII kennen und können über die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII entscheiden und beraten. Der Dozent verdeutlicht mit zahlreichen Beispielen und Übungen mit entsprechenden Lösungen die wesentlichen Unterschiede des Leistungsrechts nach AsylbLG innerhalb der ersten 18 Monate zum Leistungsrecht nach § 2 AsylbLG i. V. m. SGB XII.

 

Gewinnen Sie so mehr Rechtssicherheit für die tägliche Arbeit. Sie werden Ihre Tätigkeit zielgerichteter ausüben und insbesondere Fälle des Leistungsrechts nach AsylbLG innerhalb der ersten 18 Monate auf das Leistungsrecht nach § 2 AsylbLG i. V. m. SGB XII sachgerecht umstellen können.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern sowie sozialer Fachbereiche und Dienste, die über keine oder nur geringe Kenntnisse verfügen

190,00 €

Herr Thomas Kulle

Der Referent bittet um die Mitnahme der folgenden Rechtsgrundlagen:

AsylbLG, SGB XII mit VO zu § 82 SGB XII und zu § 90 II Nr. 9 SGB XII