Studieninstitut Aachen

Kommunale Satzungen rechtssicher erlassen und ändern

Veranstaltungsdetails

010424

Kommunale Satzungen rechtssicher erlassen und ändern

08.10.2024 09:00 Uhr

08.10.2024 16:00 Uhr

Studieninstitut Aachen
Leonhardstr. 23-27
52064 Aachen

Der Erlass und die Änderung von Satzungen sind in der kommunalen Praxis von grundlegender Bedeutung, da die Gemeinde bzw. der Kreis damit eigenes Ortsrecht schafft. Die Bandbreite der Satzungen ist sehr weit und reicht von Bebauungsplänen, Veränderungssperren, Abgabensatzungen (Steuern, Gebühren, Beiträge), Benutzungssatzungen bis hin zur Haupt- und Haushaltsatzung.

 

Die meisten Fachämter in der Kommunalverwaltung müssen den Erlass bzw. die Änderung von Satzungen inhaltlich konzipieren können und dem Fachausschuss sowie dem entscheidungsbefugten Rat bzw. Kreistag über satzungsrechtliche Fragen Rede und Antwort stehen. In verwaltungsgerichtlichen Verfahren steht oftmals die Rechtmäßigkeit einer Satzung im Mittelpunkt der Erörterung. Leidet die Satzung an Fehlern steht auch die Rechtmäßigkeit der auf ihr basierenden Bescheide auf dem Spiel. Hierbei werden häufig auch formelle Satzungsfehler (z.B. fehlerhafte Unterschriften oder eine nicht ausreichende Bekanntmachung) problematisiert.

 

Das Seminar zeigt deshalb anhand sehr vieler Praxisbeispiele aus den typischen kommunalen Satzungen auf, wie formelle Fallstricke beim Erlass und der Änderung von Satzungen vermieden werden können. Hierbei geht es auch um Möglichkeiten der Fehlerkorrektur. Zudem werden grundlegende inhaltliche Gestaltungsmittel (Formulierungshilfen) und typische inhaltliche Rechtsfragen (Verhältnismäßigkeit, Ausnahmeregelungen, Rückwirkung etc.) unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgestellt. Auf aktuelle gesetzliche Entwicklungen im Satzungsbereich infolge des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wird eingegangen.

 

Die Teilnehmer/innen erhalten ein umfangreiches Skript zu allen besprochenen Rechtsfragen des Satzungsrechts.

 

Schwerpunkte:

 

I. Welche formellen Aspekte müssen bei der Gestaltung einer Satzung beachtet werden?

- Entscheidungskompetenz des Rates bzw. Kreistages und Mitwirkungsbefugnisse des Fachausschusses

- Satzungsüberschrift

- Präambel

- Besonderheiten bei Änderungs- und Aufhebungssatzungen

- Befristung von Satzungen

- Mitwirkung der Aufsichtsbehörde

- Besonderheiten bei Ordnungsbehördlichen Verordnungen

 

II. Welche besonderen Anforderungen gelten für den Satzungsbeschluss des Rates bzw. Kreistages?

- Mitwirkung des Fachausschusses

- Öffentlichkeitsgrundsatz

- Einfache und qualifizierte Mehrheiten, Befangenheitsfragen etc.

- Satzungsbeschluss im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung

 

III. Was ist nach der Beschlussfassung über die Satzung vom Bürgermeister bzw. Landrat zu veranlassen?

- Redaktionelle Korrekturen

- Prüfungsrahmen des Bürgermeisters bzw. Landrates

- Vorgehen bei Befangenheit des Hauptverwaltungsbeamten

- Einholung etwaiger Genehmigungen, ggf. Beitrittsbeschluss

- Vervollständigung der Präambel hinsichtlich des papiergebundenen Dokumentes

- Prüf- und Bestätigungsvermerk sowie Bekanntmachungsanordnung des Bürgermeisters bzw. Landrates

mit Vertretungsfragen

- Einzelheiten der Bekanntmachungsanordnung und des Bekanntmachungsinhaltes

IV. Welche Regeln gelten für die Bekanntmachungsformen der beschlossenen Satzungen?

- Amtsblatt mit gesetzlichen Anforderungen (Herausgeber, Titel etc.)

- Regelmäßig erscheinende Zeitung

- Aushang mit nachrichtlichem Hinweis in einem anderen Bekanntmachungsmedium

- Bereitstellung im Internet mit den besonderen gesetzlichen Anforderungen (zu beachtende Erlasse etc.)

V. Ausgewählte Rechtsfragen zum inhaltlichen Satzungsrecht

- Allgemeine Rechtsgrundsätze der Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung, Vertrauensschutz und

Bestimmtheit etc.

- Besondere Anforderungen bei rückwirkenden Regelungen, Anschluss- und Benutzungszwang

und Budgeldtatbeständen etc.

- Aktuelle Fragen aus dem materiellen Satzungsrecht

- Rügefristen und Rügeverlust bei Zeitabläufen

Mit dem Satzungsrecht befasste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen satzungskonzipierenden Fachämtern sowie dem Rats- bzw. Kreistagsbüro und der Kommunalaufsicht

200,00 €

Prof. Dr. Frank Bätge, Hochschule für Polizei öffentliche Verwaltung NRW und Mitglied des Aufsichtsrates einer Kommunalen Gesellschaft