Studieninstitut Aachen

Der kommunale Stellenplan – Gestaltungsinstrument zwischen Kommunal-, Beamten- und Tarifrecht in Nordrhein-Westfalen

Veranstaltungsdetails

022025

Der kommunale Stellenplan – Gestaltungsinstrument zwischen Kommunal-, Beamten- und Tarifrecht in Nordrhein-Westfalen

24.06.2025 09:00 Uhr

24.06.2025 16:00 Uhr

Studieninstitut Aachen
Leonhardstr. 23-27
52064 Aachen

Der mit der Haushaltssatzung zu beschließende Stellenplan ist für die Personalwirtschaft der Kommunalverwaltung von großer Bedeutung. Trotz seiner erheblichen Relevanz bleiben die rechtlichen Rahmenbedingungen des Stellenplans jedoch häufig im Dunkeln.

 

So stellt sich die Frage, wie verbindlich der Stellenplan eigentlich ist. Wird die gesetzliche Organisationskompetenz des Hauptverwaltungsbeamten hierdurch eingeschränkt? Kann man sich als Mitarbeitender auf den Stellenplan berufen, wenn es um eine Beförderung oder Höhergruppierung geht? Wie werden befristete Arbeitsverhältnisse und Sonderurlaub darin abgebildet? Welchen Inhalt und welche Rechtswirkungen haben Stellenplanvermerke? Gibt es über- oder außerplanplanmäßige Stellen?

 

Insbesondere für Personalverantwortliche sind detaillierte Kenntnisse der Rechtsmaterie Stellenplan unerlässlich. Wenn Sie – in welcher Funktion auch immer – mit dem Stellenplan in Berührung kommen, wird Sie dieses Seminar in Ihrer täglichen Praxis unterstützen.

 

Feedbacks von Teilnehmenden entsprechender früherer Seminare:

 

  • „Das fachliche Niveau der Veranstaltung war sehr hoch“
  • „Gefallen hat mir die hervorragende Struktur!“
  • „Anspruchsvoll, aber trotzdem gut verständlich“
  • „Sehr guter Dozent mit klarer Sprache“
  • „Absolut empfehlenswert!“
  • „Eine kurzweilige und erfrischende Veranstaltung!“
  • Was genau ist eigentlich eine „Stelle“?
  • Müssen Stellen für befristet Beschäftigte, Halbtagsbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, beurlaubte Mitarbeitende, Berufsrückkehrende, Mitarbeitende in Altersteilzeit und Mitarbeitende im Rahmen von Förderprogrammen im Stellenplan ausgewiesen werden?
  • Vermerke im Stellenplan - Einschränkung und Erweiterung von Stellenplanausweisungen.
  • Erweiternde und einschränkende Regelungen zum Stellenplan in der Haushaltssatzung – Was ist zulässig und sinnvoll?
  • Die Rolle des Personalrats – Wie ist er an der Aufstellung des Stellenplans in welcher Weise zu beteiligen?

 

  • Wie viel Transparenz ist zulässig? Stellenplan, Stellenübersicht und Datenschutz.
  • Können sich Bedienstete zur Begründung eines Beförderungs- oder Höhergruppierungsanliegens auf den Stellenplan berufen?
  • Nur Tradition oder rechtliche Notwendigkeit? Die „Planstelleneinweisung“ für die/den einzelne/n Bedienstete/n.

 

  • Wie verbindlich ist der Stellenplan?
  • Wann wird vom Stellenplan abgewichen, wann nicht?
  • Stellenplan und Umsetzung von Bediensteten innerhalb der Verwaltung.
  • Die Auswirkungen der „Tarifautomatik“ nach dem TVöD.
  • In welchen Fällen ist eine Abweichung vom Stellenplan zulässig, in welchen Fällen ist sie es nicht?
  •  

    • Das Spannungsverhältnis zwischen Stellenplan und Organisationskompetenz des Hauptverwaltungsbeamten.
    • Die „Vorgreiflichkeitswirkung“ von Stellenplanausweisungen in Bezug auf personal-organisatorische Entscheidungen des Hauptverwaltungsbeamten.

     

    • Die Änderung des Stellenplans während des Haushaltsjahres: Wann ist sie erforderlich, wann nicht? Muss hierzu eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden?

    Mitarbeitende aus den Bereichen Personalwirtschaft, Organisation und Finanzen, Mitglieder der Personalräte.

    230,00 €

    Herr Georg J. Gruber-Pickartz

     

    Georg J. Gruber-Pickartz, Dozent für Öffentliches Recht.

     

    Der Referent ist Diplom-Verwaltungswirt, hat an den Universitäten Köln und Bonn Rechtswissenschaft studiert und war in verschiedenen Bereichen der Kommunal- und Landesverwaltung praktisch tätig. Er hat Lehraufträge an mehreren Hochschulen für öffentliche Verwaltung wahrgenommen und ist erfolgreicher Referent im vielfachen Auftrag von Fortbildungseinrichtungen insbesondere der kommunalen Ebene. Sein Arbeitsschwerpunkt ist das Kommunalrecht mehrerer Bundesländer.