Studieninstitut Aachen

Die Entschädigung von Rats-, Kreistags- und Ausschussmitgliedern

Veranstaltungsdetails

010725

Die Entschädigung von Rats-, Kreistags- und Ausschussmitgliedern

12.03.2025 09:00 Uhr

12.03.2025 16:00 Uhr

Studieninstitut Aachen
Leonhardstr. 23-27
52064 Aachen

Der Landesgesetzgeber hat in jüngster Zeit die parlamentarischen Rechtsgrundlagen des Entschädigungsrechts für kommunale Mandatsträger mehrfach geändert. Insbesondere die Entschädigung der Ausschussvorsitzenden ist neu geregelt worden.

 

Hinzu gekommen sind entsprechende Novellierungen der Entschädigungsverordnung. Hierbei geht es um die Anpassung der Entschädigungsleistungen, die Abrechnung von Videokonferenzen oder die Einführung von Sitzungsgeldern für Ausschussvorsitzende.

Das kommunale Ortsrecht ist in Gestalt der Hauptsatzung an diese gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Änderungen anzupassen. Zudem sind konkretisierende Erlasse zu beachten.

 

Die Mandatstätigkeit hat sich zudem durch die Nutzung von elektronischen Sitzungsunterlagen stark verändert; dies führt zu neuartigen Rechtsproblemen auch im Entschädigungsrecht. Gerade mit Blick auf den Beginn der Wahlperiode ist im Übrigen ein näherer Blick auf die Geschäftsführungszuwendungen der Fraktionen sowie auf die entschädigungsrechtliche Stellung der fraktionslosen Ratsmitglieder geboten.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sitzungsdienstes in den Gemeinden und Kreisen haben die gesetzlichen, verordnungs- und satzungsrechtlichen Novellierungen rechtssicher umzusetzen.

 

Das Seminar stellt deshalb die gesetzlichen Neuerungen in dem systematischen Gesamtzusammenhang des Entschädigungsrechts umfassend dar. Es wird für die Teilnehmer/innen ein ausführliches und ausformuliertes Skript mit zahlreichen Rechtsprechungsfällen und konkreten Berechnungsbeispielen zur Verfügung gestellt.

 

Themenschwerpunkte:

 

- Aufwandsentschädigung für Rats- und Kreistagsmitglieder

- Sitzungsgeld für sachkundige Bürger und Einwohner in Ausschüssen

- Auslagenersatz und Sitzungsgeld für Mitglieder von Integrationsräten

- Auslagenersatz und Sitzungsgeld für Mitglieder von Senioren- und

Behindertenbeiräten sowie vergleichbaren Gremien (§ 27a GO)

- Abtretung von Entschädigungen an Dritte (z.B. Fraktionen oder Parteien)

- Freistellung für die Ausübung des Mandates

- Freistellungsansprüche bei Gleitzeitbeschäftigung und kommunal-

politischen Bildungsurlaub

- Verdienstausfall (Regelungen in Verordnung und Hauptsatzung, Regel- und

Höchstsatz, Nachweisaspekte; Selbständige, Studierende, Spezialfragen wie

z.B. Nebentätigkeiten von Rentnern)

- Abtretung des Verdienstausfallanspruches an den Arbeitgeber

- Haushaltsführung

- Ersatz entgeltlicher Kinderbetreuung

- Fahrtkosten (maßgeblicher Bezugsort, Höhe, auswärtige Termine)

- Funktionszulagen (insbesondere Neuregelungen zu den Ausschussvorsitzenden)

- Zusätzliche Ausstattung der Mandatsträger (Tablets und/oder Finanzpauschale

für Internetzugang)

- Steuerrechtliche Fragen (Privatnutzung von Tablets, Steuerrechtliche Freibeträge)

- Vollstreckungsrechtliche Aspekte (Aufwandsentschädigung im Scheidungs-

und Vollstreckungsrecht)

- Haushaltsrechtliche Aspekte

- Zuwendungen zur Geschäftsführung an Fraktionen und Gruppen (Höhe,

Verteilung, Nachweis)

- Zuwendungen für Einzelmandatsträger

- Entschädigungen für Mitglieder der Bezirksvertretungen und Ortsvorsteher

- Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Fahrtkosten bei Mitgliedschaft in

Gremien Dritter

- Nebentätigkeitsrecht des Hauptverwaltungsbeamten

Führungskräfte und Mitarbeiter/innen des kommunalen Sitzungsdienstes, des Rats- bzw. Kreistagsbüros, der Fraktionsgeschäftsführung, Referenten des Hauptverwaltungsbeamten, Ämter für Kommunalaufsicht sowie Schriftführer/innen von Rat, Kreistag, Bezirksvertretungen und Ausschüssen

200,00 €

Prof. Dr. Frank Bätge, Hochschule für Polizei öffentliche Verwaltung NRW und Mitglied des Aufsichtsrates einer Kommunalen Gesellschaft