Studieninstitut Aachen

Erhebung von Kostenersatz nach Einsätzen der Feuerwehren nach dem neuen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW

Veranstaltungsdetails

061625

Erhebung von Kostenersatz nach Einsätzen der Feuerwehren nach dem neuen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW

06.03.2025 09:00 Uhr

06.03.2025 16:00 Uhr

Studieninstitut Aachen
Leonhardstr. 23-27
52064 Aachen

 

- Rechtmäßigkeit von gemeindlichen Satzungen

- Rechtmäßigkeit von Feuerwehreinsätzen

- Feststellung der Unentgeltlichkeit von Feuerwehreinsätzen

- Erläuterung des Regel-Ausnahme-Prinzips

- Unterschiede zwischen Gebühren und Kostenersatz

- Erläuterung der Abrechnungsmöglichkeiten nach dem Gesetz über den Brandschutz,

die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) NRW

- Abrechnung von überörtlicher Hilfeleistung

- Abrechnung bei Inanspruchnahme von Amtshilfe

- Befreiungsmöglichkeiten

 

Zahlreichen Ämtern und Feuerwehren sind die neuen gesetzlichen Abrechnungsmöglichkeiten, die das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) NRW nach kostenpflichtigen Einsätzen bietet, nicht bekannt. An den Einsatzorten werden die notwendigen Festestellungen teilweise durch Nachlässigkeit oder Unkenntnis der Kameraden/innen der Feuerwehren nicht oder nicht ausreichend getroffen. Dadurch wird eine nachträgliche Abrechnung erschwert oder unmöglich gemacht. Die Teilnehmer des Seminars sollen Kosten und Gebühren sicher berechnen und erheben können.

Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ordnungsämtern, Finanzabteilungen oder ähnlichen Fachbereichen, die sich mit der Erhebung von Kostenersatz und Gebühren nach Einsätzen der Feuerwehren befassen und an alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die als Einsatzleiter fungieren und als Einsatzkräfte die Einsatzberichte anfertigen.

315,00 €

Herr Ralf Hüls

Arbeitsmaterial: BHK