Gibt es ihn, den Königsweg, auf eine Ratenzahlungsbitte eines/ Schuldners/in zu reagieren? Einerseits genießt der Einzug offener Forderungen oberste Priorität. Andererseits besteht auch die Gefahr, das Geld, welches ratierlich eingenommen wurde, im Fall der schuldnerischen Insolvenz aufgrund der Insolvenzanfechtung an einen (künftigen) Insolvenzverwalter erstatten zu müssen.
In einem Dialog über rechtliche Rahmenbedingungen, aktuelle Rechtsprechungstendenzen und die vielschichtige Konfliktsituation vermittelt die Dozentin neben den theoretischen Grundlagen der Insolvenzanfechtung auch Sicherheit im praktischen Umgang mit Insolvenzanfechtungsansprüchen, welche gegen die Kommune geltend gemacht werden.
Die langjährige Erfahrung der Dozentin im Bereich der Insolvenzabwicklung stellt hohen Praxistransferwert der Veranstaltung sicher.
Themenschwerpunkte:
I. Bedeutung und Systematik der Insolvenzanfechtung
II. Die Insolvenzanfechtung im Detail
1. Grundvoraussetzungen (§ 129 InsO)
2. Einzelne Tatbestandsvoraussetzungen
a) Deckungsanfechtung (§§ 130, 131 InsO)
b) „Vorsatzanfechtung“ (§ 133 InsO)
c) Beweisführung
III. Die Kommune als Anfechtungsgegner: praktischer und taktischer Umgang mit
Insolvenzanfechtungsansprüchen
1. Die Ratenzahlungs-/Stundungsbitte bei Zahlungsschwierigkeiten
2. Gesetzesänderung Insolvenzanfechtungsrecht: Was ist neu und wo geht´s hin?
3. Lässt sich das Anfechtungsrisiko minimieren?