Studieninstitut Aachen

Insolvenzanfechtung – Rückzahlung „an den Insolvenzverwalter“?

Veranstaltungsdetails

050525

Insolvenzanfechtung – Rückzahlung „an den Insolvenzverwalter“?

12.09.2025 09:00 Uhr

12.09.2025 12:15 Uhr

digital

Gibt es ihn, den Königsweg, auf eine Ratenzahlungsbitte eines/ Schuldners/in zu reagieren? Einerseits genießt der Einzug offener Forderungen oberste Priorität. Andererseits besteht auch die Gefahr, das Geld, welches ratierlich eingenommen wurde, im Fall der schuldnerischen Insolvenz aufgrund der Insolvenzanfechtung an einen (künftigen) Insolvenzverwalter erstatten zu müssen.

 

In einem Dialog über rechtliche Rahmenbedingungen, aktuelle Rechtsprechungstendenzen und die vielschichtige Konfliktsituation vermittelt die Dozentin neben den theoretischen Grundlagen der Insolvenzanfechtung auch Sicherheit im praktischen Umgang mit Insolvenzanfechtungsansprüchen, welche gegen die Kommune geltend gemacht werden.

 

Die langjährige Erfahrung der Dozentin im Bereich der Insolvenzabwicklung stellt hohen Praxistransferwert der Veranstaltung sicher.

Themenschwerpunkte:

 

I. Bedeutung und Systematik der Insolvenzanfechtung

 

II. Die Insolvenzanfechtung im Detail

1. Grundvoraussetzungen (§ 129 InsO)

2. Einzelne Tatbestandsvoraussetzungen

a) Deckungsanfechtung (§§ 130, 131 InsO)

b) „Vorsatzanfechtung“ (§ 133 InsO)

c) Beweisführung

 

III. Die Kommune als Anfechtungsgegner: praktischer und taktischer Umgang mit

Insolvenzanfechtungsansprüchen

1. Die Ratenzahlungs-/Stundungsbitte bei Zahlungsschwierigkeiten

2. Gesetzesänderung Insolvenzanfechtungsrecht: Was ist neu und wo geht´s hin?

3. Lässt sich das Anfechtungsrisiko minimieren?

Verwaltungsangestellte/Beamtinnen und Beamte, Mitarbeiter/innen bei Vollstreckungsbehörden und anderen Behörden, Körperschaften und Eigenbetrieben

130,00 €

Frau Sylvia Wipperfürth