Die Leistungsbereitschaft von Beamten ist unterschiedlich. Persönliche und dienstliche Gründe können Ursachen für eine – sich häufig erst entwickelnde – Minderleistung bei der Aufgabenwahrnehmung sein. Hierzu fügen sich nicht selten kurz- bis langfristige Auszeiten, über deren wahren Hintergrund der Dienstherr vielfach im Unklaren ist. Nicht nur hier, sondern auch bei (fortlaufend) attestierter Dienstunfähigkeit ist er zeitnah gehalten zu reagieren, weiß aber nicht so recht, wo und wie er ansetzen soll.
Aufgrund dieser Unsicherheit kann ein dienstrechtliches Vakuum entstehen, das nicht nur von Gesetzes wegen zu missbilligen ist, sondern auch negative Auswirkungen auf die bis dahin pflichtbewussten übrigen Beschäftigten hat.
Ziel der Veranstaltung:
Das Beamtenrecht bietet in einem geschlossenen System angemessene Instrumente an, um auf den jeweiligen „Problemfall“ hinreichend reagieren zu können. Es wird anhand der Vielzahl der denkbaren Fallvarianten aufgezeigt, welche beamtenrechtliche Möglichkeit geeignet und erforderlich ist, um im Einzelfall das Problem zu lösen. Anhand der in der gerichtlichen Praxis behandelten Fälle wird zudem veranschaulicht, welche Rückendeckung dabei von der Rechtsprechung zu erwarten ist.
Themenschwerpunkte:
- Verantwortliche Einstellung und Verbeamtung auf Lebenszeit
- Organisatorische Maßnahmen
- Nachweise von Fehlzeiten durch Hausarzt oder Amtsarzt
- Feststellung pflichtwidrigen Verhaltens
- Missbilligung und Disziplinarmaßnahmen
- Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge
- Anforderungen an die Anordnung ärztlicher Untersuchung
- Konsequenzen bei Missachtung amtsärztlicher Feststellungen zur Dienstfähigkeit
- Divergierende Bewertung von Hausarzt und Amtsarzt
- vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit und Reaktivierung
- Entlassung von Probebeamten wegen Fehlverhaltens und mangels gesundheitlicher Eignung