- Betreiberpflichten der SBauVO
- Eignung der Versammlungsstätte für bestimmte Veranstaltungen
- Berechnung der höchstzulässigen Besucherzahl (Fläche, Rettungswege)
- Wie und wer ermittelt diese Gefährdungen?
- Kriterien für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
- Einsatz von Ordnungsdiensten, Brandsicherheitswachen und Sanitätsdienst etc.
- Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden, wie Polizei, Feuerwehr etc.
- Verantwortliche Personen (Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik,
- Betreiber, Veranstalter, Aufsicht führende Person)
- Vorstellung von Veröffentlichungen zu dem Thema von Ländern und Behörden
Die SBauVO NRW stellt bestimmte Anforderungen an den Betrieb von Versammlungsstätten.
Eine Anforderung ist die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes, das bei Veranstaltungen ab 5.000 Personen mit den zuständigen Behörden abzustimmen ist. Bei der Erstellung eines solchen Sicherheitskonzeptes ist die Veranstaltung auf ihre Gefährdungen zu untersuchen. Bei Veranstaltungen können von unterschiedlichen Aspekten Gefährdungen ausgehen. Daher muss ein Sicherheitskonzept auch Fragen zum Veranstaltungsort, dem Publikum, dem Programm, der Technik, An- und Abfahrt etc. beantworten.
Die speziellen Anforderungen sind in der Regel der konkreten Versammlungsstätte (bei Open-Air-Veranstaltungen auch von Gelände, Zufahrt und Wetter) und dem Grad der Gefährdung für die Besucher/innen und Mitarbeiter/innen abhängig.
Ziel:
Dieses Seminar unterstützt alle Mitarbeiter/innen und Führungskräfte, die für die Genehmigung von Veranstaltungen und Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für Veranstaltungen ab 5.000 Personen zuständig sind.